Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Gestützt auf § 27 der Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen (GO KGV, SARL 3.5-2) werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 25. Juni 2025 folgende Beschlüsse und Wahlen bekannt gegeben:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024
- Genehmigung der Rechnung 2024
- Genehmigung der Weiterführung Fusionsprojekt der Kirchgemeinden Unterentfelden und Oberentfelden – Phase Vertragsausarbeitung
- Peter Wüst wurde als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission gewählt
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Mit der Wahl- und Abstimmungsbeschwerde können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder Abstimmung oder bei der Ermittlung eines Wahl- oder Abstimmungsergebnisses innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat geltend gemacht werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 Kirchenordnung).
Unterentfelden, 26. Juni 2025
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Der Präsident: Daniel Solenthaler
Der Vizepräsident: Daniel Reis
