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Taufe oder Kindersegnung

Die Kindertaufe findet im Gemeindegottesdienst statt. Das Kind und mindestens ein Elternteil sind reformiert und die Paten Mitglied einer christlichen Kirche.

Bei der Taufe wird dem Kind die gnädige Zuwendung Gottes zugesprochen. Der Täufling kann sich später selber entscheiden, ob er dem „Ja“ Gottes zu ihm ein persönliches „Ja“ zu Gott folgen lassen will. Darum verpflichten sich die Eltern und Paten bei der Taufe, ihr Kind christlich zu erziehen und ihm den christlichen Glauben nahe zu bringen. Die Kirchgemeinde unterstützt die Eltern und den Täufling auf diesem Weg durch ihre Angebote und ihre Begleitung.

Eine Alternative zur Taufe ist die Kindersegnung. Auch diese findet im Gemeindegottesdienst statt, ist aber an keine Bedingungen geknüpft.

Menschen, die als Kinder nicht getauft worden sind, können sich als Erwachsene taufen lassen. Auch ungetaufte Kinder und Jugendliche dürfen den kirchlichen Unterricht besuchen und können sich konfirmieren lassen.

Der Taufe voraus geht ein vorbereitendes Gespräch mit dem Pfarrer. Setzen Sie sich dazu direkt mit Pfarrer Peter Raich in Verbindung.

Trauung

Aus reformierter Sicht ist die kirchliche Trauung die Bitte um Gottes Segen für den Ehebund. Sie wird in einem Gottesdienst in der Kirche gefeiert. Ehepaare, bei denen mindestens ein Partner Mitglied unserer Kirchgemeinde ist, haben Anrecht auf eine Trauung in unserer Kirche mit unserem Pfarrer. Unser Pfarrer ist bereit, kirchliche Trauungen unserer Gemeindeglieder auch in einer benachbarten Kirche durchzuführen.

In den letzten Jahren kommt vermehrt der Wunsch nach einer Trauung kombiniert mit der Taufe eines Kindes auf. Wir empfehlen jedoch, die Taufe separat zu planen, um beiden wichtigen Ereignissen gerecht zu werden. Setzen Sie sich zur Reservation eines Trautermins und zu einem ersten Gespräch möglichst frühzeitig (im Idealfall rund ein Jahr im Voraus) mit Pfarrer Peter Raich in Verbindung.

 

Kirchliche Bestattung

Die Bestattungen beginnen in unserer Gemeinde normalerweise zwischen Dienstag und Freitag um 13.30 Uhr auf dem Friedhof mit der Beisetzung. Um 14 Uhr findet der öffentliche Trauergottesdienst im Kirchgemeindehaus statt. Bestattungen ohne Trauergottesdienst (nur auf dem Friedhof) werden meistens auf 11 Uhr oder auf 14 Uhr angesetzt.

Jedes Mitglied unserer Kirchgemeinde hat Anrecht auf eine Abdankungsfeier in unserem Kirchgemeindehaus. Wenn Angehörige von Nichtmitgliedern eine kirchliche Bestattung wünschen, müssen sie einen Solidaritätsbeitrag entrichten. Der Pfarrer ist nicht verpflichtet, Nichtmitglieder kirchlich zu bestatten.

 

 

Seelsorge und Hausbesuche

Wünschen Sie einen Besuch des Pfarrers oder einer anderen Ansprechsperson? Haben Sie den Wunsch nach einem seelsorgerlichen Gespräch?

Unser Pfarrer hat ein offenes Ohr für Sie. Wenn Sie seinen Rat brauchen oder mit ihm über irgendetwas sprechen möchten, dann setzen Sie sich bitte direkt mit ihm in Verbindung (Tel: 078 829 16 90). Als Seelsorger ist er an die Schweigepflicht gebunden. Was Sie ihm anvertrauen, geht nicht weiter.

Regelmässige Besuche führt unser Pfarrer in den Alters- und Pflegeheimen Zopf in Oberentfelden und Lindenfeld in Suhr sowie im Kantonsspital Aarau durch. Zudem besucht er Altersjubilare,  Konfirmandeneltern, Taufeltern, Brautpaare und viele mehr. Bei seelsorgerlichen Fällen ist er aber auf eine Benachrichtigung angewiesen.

 

Ein- / Austritt

Kircheneintritt: Wer in die Kirchgemeinde eintreten will, schickt einen Brief mit seinem Namen, seiner Adresse und seinem Geburtsdatum (bzw. den Angaben aller Familienmitglieder, die aufgenommen werden wollen) an die Kirchenpflege. Nach Behandlung des Kircheneintritts an einer Sitzung der Kirchenpflege erhalten die neuen Gemeindeglieder eine schriftliche Bestätigung.

Kirchenaustritt: Wer aus der Kirchgemeinde austreten will, schickt einen handschriftlich unterzeichneten Brief an die Kirchenpflege. Nach Behandlung des Kirchenaustritts an einer Sitzung der Kirchenpflege erhalten die Austrittswilligen eine schriftliche Bestätigung.

Für unmündige Personen (unter 16 Jahren) erfolgt der Kircheneintritt oder –austritt durch die Eltern bzw. den Vormund.

 

 

Andere Fragen

Für alle Fragen des kirchlichen Lebens wenden Sie sich an Pfarrer Peter Raich oder an unsere Sekretärin Susanne Bolliger.