Allgemeine Informationen unserer Gemeinde
Information
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Gestützt auf § 27 der Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen (GO KGV, SARL 3.5-2) werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 folgende Beschlüsse veröffentlicht:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2023
- Genehmigung der Rechnung 2023
- Genehmigung der Abklärungsarbeiten für eine Kooperation/Fusion der beiden Kirchgemeinden Unterentfelden und Oberentfelden
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Unterentfelden, 6. Juni 2024
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Der Präsident: Daniel Solenthaler
Der Vizepräsident: Daniel Reis
Kirchgemeindeversammlung am Mittwoch, 5. Juni 2024
Am Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, findet die Kirchgemeindeversammlung statt.
Sie sind herzlich eingeladen.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2023 und die Rechnung 2023 liegen während den Öffnungszeiten im Sekretariat zur Einsicht auf. Falls Sie die Einladung per Post erhalten möchten, können Sie dies gerne im Sekretariat melden: susanne.bolliger@ref-ue.ch
Wir freuen uns, Sie an der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Die Kirchenpflege
Am Palmsonntag war es soweit, 14 Jugendliche aus der Kirchgemeinde wurden konfirmiert. Zwei Jahre fieberten sie auf diesen grossen Tag hin und bereiteten sich im Unterricht und Konflager auf das grosse Fest vor. Nicht nur die Jugendlichen freuten sich auf diesen Tag, mit ihnen feierten weit über 200 Gäste den Konfirmationsgottesdienst, so dass noch extra Stühle im Foyer aufgestellt werden mussten.
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Gestützt auf § 27 der Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen (GO KGV, SARL 3.5-2) werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2023 folgende Beschlüsse veröffentlicht:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2023
- Genehmigung des Voranschlags 2024
- Genehmigung der Rückzahlung der vorfinanzierten Investition Sanierung Gebäudeheizungen Kirchgemeinde- und Pfarrhaus
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Unterentfelden, 4. Dezember 2023
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Der Präsident: Daniel Solenthaler
Der Vizepräsident: Daniel Reis
Unsere Kirchgemeinde gestalten
Für unsere Gemeinde ist Vielfalt wichtig. In sehr vielen Bereichen ist die farbenfrohe Vielfalt unserer Kirche sichtbar. So auch in den Gottesdiensten, deshalb bieten wir verschiedene Gottesdienstformen an.
Wahlen und Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Gestützt auf § 27 der Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen (GO KGV, SARL 3.5-2) werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2023 folgende Beschlüsse veröffentlicht und Wahlen bekannt gegeben:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022
- André Sutter wurde als Mitglied in die Kirchenpflege gewählt
- Daniel Solenthaler wurde als Mitglied in die Kirchenpflege und als Kirchenpflegepräsident ab 01.07.2023 gewählt
- Genehmigung der Jahresrechnung 2022
Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§ 146 Kirchenordnung KO, SRLA 1.2-1).
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Unterentfelden, 8. Juni 2023
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Die Präsidentin: Barbara Karli
Der Vizepräsident: Daniel Reis
https://ref-ue.ch/wp-content/uploads/2023/06/Wahlprotokolle-07.06.2023.pdf
Verstärkung für das Sigristenteam
Da unser Sigristenteam leider einen Rücktritt zu vermelden hat, suchen wir eine Nachfolge. Die Dienste werden jeweils Ende Jahr für das nächste Kalenderjahr geplant und im Team aufgeteilt.
Sie werden in die Aufgabe eingeführt und erhalten Checklisten mit konkreten Anleitungen. Der Sigristendienst beinhaltet die Vor- und Nachbearbeitung des Kirchensaals, sowie die Bedienung von Audioanlage und Licht anlässlich der Gottesdienste und bei Abdankungen, Taufen oder Trauungen. Pro Einsatz müssen Sie mit einem Aufwand von 2 bis 2.5 Stunden rechnen. Der Gottesdienst ist inbegriffen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns hier unterstützen können und mögen. Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Daniel Reis, daniel.reis@ref-ue.ch .
Für die Kirchenpflege
Barbara Karli
Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022
Gemäss § 152 der Kirchenordnung (KO, SRLA 151.100) werden hiermit folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 bekannt gegeben:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022
- Yvonne Dätwyler, Daniel Suter und Marie-Louise Wüst wurden als Mitglieder in die Rechnungsprüfungskommission gewählt
- Genehmigung der Voranschlages 2023
§ 152 Kirchenordnung:
1 Bei Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung kann ein Begehren um noch-malige Beratung und Beschlussfassung anlässlich der nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung gestellt werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird.
2 Davon ausgenommen sind personelle Entscheide beziehungsweise Beschlüsse und Wahlen, insbesondere die Wahl der Rechnungsprüfungskommission und der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler.
3 Die von der Kirchgemeindeversammlung gemäss Absatz 1 gefassten Beschlüsse unterliegen der Urnenabstimmung, wenn 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit der zweiten Beschlussfassung der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege das Referendum schriftlich anmelden und wenn es innert 30 Tagen nach der zweiten Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird. Eine Urnenabstimmung findet auch dann statt, wenn ein Drittel der an der zweiten Kirchgemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.
4 Die Kirchenpflege prüft und beglaubigt die Zahl und Gültigkeit der Unterschriften und gibt bekannt, wann das Geschäft zur Behandlung kommt.
5 Form und Inhalt des Referendumsbegehrens richten sich nach § 154.
Unterentfelden, 27. November 2022
Namens der Reformierten Kirchgemeinde Unterentfelden
Präsidentin: Barbara Karli
Kirchgemeindeversammlung am Sonntag, 27. November 2022, 10.30 Uhr (nach dem Gottesdienst)
Am Sonntag, 27. November 2022, 10.30 Uhr (nach dem Gottesdienst) findet die Kirchgemeindeversammlung statt.
Sie sind herzlich eingeladen.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 liegt während den Öffnungszeiten im Sekretariat zur Einsicht auf. Falls Sie die Einladung per Post erhalten möchten, können Sie dies gerne im Sekretariat melden: susanne.bolliger@ref-ue.ch
Wir freuen uns, Sie an der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Die Kirchenpflege