Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022
Gemäss § 152 der Kirchenordnung (KO, SRLA 151.100) werden hiermit folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 bekannt gegeben:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2021
- Katharina Neumann wurde als Mitglied in die Kirchenpflege gewählt
- Genehmigung der Jahresrechnung 2021
§ 152 Kirchenordnung:
1 Bei Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung kann ein Begehren um noch-malige Beratung und Beschlussfassung anlässlich der nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung gestellt werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird.
2 Davon ausgenommen sind personelle Entscheide beziehungsweise Beschlüsse und Wahlen, insbesondere die Wahl der Rechnungsprüfungskommission und der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler.
3 Die von der Kirchgemeindeversammlung gemäss Absatz 1 gefassten Beschlüsse unterliegen der Urnenabstimmung, wenn 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit der zweiten Beschlussfassung der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege das Referendum schriftlich anmelden und wenn es innert 30 Tagen nach der zweiten Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird. Eine Urnenabstimmung findet auch dann statt, wenn ein Drittel der an der zweiten Kirchgemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.
4 Die Kirchenpflege prüft und beglaubigt die Zahl und Gültigkeit der Unterschriften und gibt bekannt, wann das Geschäft zur Behandlung kommt.
5 Form und Inhalt des Referendumsbegehrens richten sich nach § 154.
Unterentfelden, 9. Juni 2022
Namens der Reformierten Kirchgemeinde Unterentfelden
Präsidentin: Barbara Karli