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Susanne Bolliger

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

Gestützt auf § 27 der Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen (GO KGV, SARL 3.5-2) werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2023 folgende Beschlüsse veröffentlicht:

  1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2023
  2. Genehmigung des Voranschlags 2024
  3. Genehmigung der Rückzahlung der vorfinanzierten Investition Sanierung Gebäudeheizungen Kirchgemeinde- und Pfarrhaus

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).

Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).

Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).

Unterentfelden, 4. Dezember 2023

Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden

Der Präsident: Daniel Solenthaler

Der Vizepräsident: Daniel Reis

 

 

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Am Sonntag, 3. Dezember 2023, 10.30 Uhr, findet die Kirchgemeindeversammlung statt.

Sie sind herzlich eingeladen.

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2023 und der Voranschlag 2024 liegen während den Öffnungszeiten im Sekretariat zur Einsicht auf. Falls Sie die Einladung per Post erhalten möchten, können Sie dies gerne im Sekretariat melden: susanne.bolliger@ref-ue.ch

Wir freuen uns, Sie an der Kirchgemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.

Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden

Die Kirchenpflege

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Wahlen und Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

Gestützt auf § 27 der Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen (GO KGV, SARL 3.5-2) werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2023 folgende Beschlüsse veröffentlicht und Wahlen bekannt gegeben:

  1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022
  2. André Sutter wurde als Mitglied in die Kirchenpflege gewählt
  3. Daniel Solenthaler wurde als Mitglied in die Kirchenpflege und als Kirchenpflegepräsident ab 01.07.2023 gewählt
  4. Genehmigung der Jahresrechnung 2022

Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§ 146 Kirchenordnung KO, SRLA 1.2-1).

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).

Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).

Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).

Unterentfelden, 8. Juni 2023

Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden

Die Präsidentin: Barbara Karli

Der Vizepräsident: Daniel Reis

https://ref-ue.ch/wp-content/uploads/2023/06/Wahlprotokolle-07.06.2023.pdf

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