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Barbara Karli

Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022

Gemäss § 152 der Kirchenordnung (KO, SRLA 151.100) werden hiermit folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 bekannt gegeben:

  1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022
  2. Yvonne Dätwyler, Daniel Suter und Marie-Louise Wüst wurden als Mitglieder in die Rechnungsprüfungskommission gewählt
  3. Genehmigung der Voranschlages 2023

§ 152 Kirchenordnung:

1 Bei Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung kann ein Begehren um noch-malige Beratung und Beschlussfassung anlässlich der nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung gestellt werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird.

2 Davon ausgenommen sind personelle Entscheide beziehungsweise Beschlüsse und Wahlen, insbesondere die Wahl der Rechnungsprüfungskommission und der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler.

3 Die von der Kirchgemeindeversammlung gemäss Absatz 1 gefassten Beschlüsse unterliegen der Urnenabstimmung, wenn 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit der zweiten Beschlussfassung der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege das Referendum schriftlich anmelden und wenn es innert 30 Tagen nach der zweiten Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird. Eine Urnenabstimmung findet auch dann statt, wenn ein Drittel der an der zweiten Kirchgemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.

4 Die Kirchenpflege prüft und beglaubigt die Zahl und Gültigkeit der Unterschriften und gibt bekannt, wann das Geschäft zur Behandlung kommt.

5 Form und Inhalt des Referendumsbegehrens richten sich nach § 154.

Unterentfelden, 27. November 2022

Namens der Reformierten Kirchgemeinde Unterentfelden

Präsidentin: Barbara Karli

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Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022

Gemäss § 152 der Kirchenordnung (KO, SRLA 151.100) werden hiermit folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 bekannt gegeben:

  1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2021
  2. Katharina Neumann wurde als Mitglied in die Kirchenpflege gewählt
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021

§ 152 Kirchenordnung:

1 Bei Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung kann ein Begehren um noch-malige Beratung und Beschlussfassung anlässlich der nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung gestellt werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird.

2 Davon ausgenommen sind personelle Entscheide beziehungsweise Beschlüsse und Wahlen, insbesondere die Wahl der Rechnungsprüfungskommission und der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler.

3 Die von der Kirchgemeindeversammlung gemäss Absatz 1 gefassten Beschlüsse unterliegen der Urnenabstimmung, wenn 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit der zweiten Beschlussfassung der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege das Referendum schriftlich anmelden und wenn es innert 30 Tagen nach der zweiten Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird. Eine Urnenabstimmung findet auch dann statt, wenn ein Drittel der an der zweiten Kirchgemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.

4 Die Kirchenpflege prüft und beglaubigt die Zahl und Gültigkeit der Unterschriften und gibt bekannt, wann das Geschäft zur Behandlung kommt.

5 Form und Inhalt des Referendumsbegehrens richten sich nach § 154.

Unterentfelden, 9. Juni 2022

Namens der Reformierten Kirchgemeinde Unterentfelden

Präsidentin: Barbara Karli

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Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchenpflege gibt folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 28.11.2021 bekannt:
1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 09.06.2021
2. Genehmigung der Reduktion der Stellenprozente von Pfarrer Christian Bieri von 100 % auf 80 % per 01.12.2021
3. Pfarrerin Andrea Allemann wurde mit einem Pensum von 20 % ab 01.12.2021 ins Pfarramt gewählt
4. Raphael Moser wurde als Sozialdiakon gewählt
5. Genehmigung der Befreiung der Wohnsitzpflicht von Raphael Moser
6. Genehmigung des Voranschlags 2022 mit einem Steuerfuss von 22 %

Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§ 146 Kirchenordnung, SRLA 151.100).
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).

Unterentfelden, 28. November 2021
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Die Präsidentin: Barbara Karli

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Putzparty-Premiere

by Barbara Karli

Am 16. Oktober haben wir unser Kirchgemeindehaus auf Vordermann gebracht. Das war eine gesellige, lustige und sehr ergiebige Angelegenheit. Am Samstagmorgen um 8 Uhr trafen sich rund 20 Helferinnen und Helfer für die Putzaktion, darunter eine grosse Anzahl eritreischer Glaubensgeschwister. Die eritreisch-orthodoxe Gemeinde benutzt regelmässig den Kirchensaal für ihre Gottesdienste. Dank der perfekten Vorbereitung und Organisation durch Irma Weibel und Marianna Suter konnten wir direkt loslegen und die verschiedenen Arbeiten in Gruppen ausgesprochen effizient angehen.

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