Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
Gestützt auf § 27 der Geschäftsordnung für Kirchgemeindeversammlungen (GO KGV, SARL 3.5-2) werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
- Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2025
- Genehmigung der Rechnung 2025
- Genehmigung Zusammenschluss der beiden Reformierten Kirchgemeinden Unterentfelden und Oberentfelden
- Genehmigung des Zusammenschlussvertrages zwischen der Reformierten Kirchgemeinde Unterentfelden und der Reformierten Kirchgemeinde Oberentfelden
- Genehmigung des Austritts aus dem Verein Regionale Ehe- und Paarberatungsstelle Aarau
- Genehmigung der Kündigung der Mitgliedschaft beim Verein Jugendarbeit Entfelden-Muhen
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Mit der Wahl- und Abstimmungsbeschwerde können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder Abstimmung oder bei der Ermittlung eines Wahl- oder Abstimmungsergebnisses innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat geltend gemacht werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 Kirchenordnung).
Unterentfelden, 11. Juni 2026
Reformierte Kirchgemeinde Unterentfelden
Der Präsident: Daniel Solenthaler
Der Vizepräsident: Daniel Reis
